Pflichtteilanspruch im Erbrecht

Der Pflichtteilanspruch ist ein zentrales Thema im deutschen Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Dieser Beitrag erklärt, was der Pflichtteilanspruch ist, wer pflichtteilsberechtigt ist, wie der Anspruch berechnet wird und welche Besonderheiten es gibt. Ziel ist es, das Thema einfach und verständlich zu erklären, sodass auch Laien einen guten Überblick erhalten.

Was ist der Pflichtteilanspruch?

Der Pflichtteilanspruch sichert nahen Angehörigen des Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament oder durch eine Erbfolge nicht bedacht wurden. Es handelt sich um eine gesetzlich festgelegte Quote des Wertes des Nachlasses, die bestimmten Angehörigen zusteht. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner des Erblassers
  • Kinder des Erblassers, einschließlich adoptierter Kinder, jedoch nicht Stiefkinder
  • Eltern des Erblassers, falls keine Kinder vorhanden sind

 

Andere Verwandte oder nicht verwandte Personen sind grundsätzlich nicht pflichtteilsberechtigt.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Die Berechnung des Pflichtteils basiert auf dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls. Dazu gehören alle Vermögenswerte und Schulden des Erblassers. Der Pflichtteil ist die Hälfte des Wertes, den die berechtigte Person als gesetzlicher Erbe erhalten hätte.

Beispiel: Wenn ein Kind als gesetzlicher Erbe ohne Testament Anspruch auf 50% des Nachlasses hätte, beträgt sein Pflichtteil 25% des Nachlasswertes.

Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch kommt ins Spiel, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögenswerte verschenkt hat. Ziel ist es, eine Umgehung des Pflichtteilsrechts durch Schenkungen zu verhindern. Schenkungen des Erblassers werden daher unter bestimmten Voraussetzungen dem Nachlass hinzugerechnet, um den Pflichtteil zu berechnen. Die Berücksichtigung erfolgt zeitanteilig und nimmt mit jedem Jahr nach der Schenkung ab, bis sie nach zehn Jahren entfällt.

Der Anspruch gegenüber den Erben

Der Pflichtteilanspruch richtet sich gegen die Erben. Pflichtteilsberechtigte müssen ihren Anspruch aktiv geltend machen. Der Anspruch verjährt drei Jahre nach Kenntnis des Erbfalls und des eigenen Anspruchs, spätestens jedoch 30 Jahre nach dem Erbfall.

Streitigkeiten und Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs

Streitigkeiten um den Pflichtteil können komplex sein, insbesondere wenn es um die Bewertung des Nachlasses oder um vorgenommene Schenkungen geht. In solchen Fällen kann die Beratung durch einen erfahrenen Notar oder Fachanwalt für Erbrecht sinnvoll sein. Sie können helfen, den Pflichtteil korrekt zu berechnen, und unterstützen bei der Durchsetzung des Anspruchs.

Fazit

Der Pflichtteilanspruch im Erbrecht dient dem Schutz naher Angehöriger des Erblassers und sichert ihnen einen Mindestanteil am Nachlass. Pflichtteilsberechtigte, die im Testament übergangen wurden, haben somit die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Die Berechnung des Pflichtteils und die Durchsetzung des Anspruchs können jedoch komplex sein, weshalb professionelle Unterstützung empfehlenswert ist.

Wenn Sie Fragen zum Pflichtteilanspruch haben oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs benötigen, steht Ihnen Notar Andreas Stamm gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.