Blogbeiträge: Erbrecht – Ehevertrag – Immobilienrecht – Beglaubigung – Testament
Tel.: +49 611 – 26 75 63 0 | Email: kanzlei@notar-stamm.de
Sie sind es gewöhnt, als Unternehmer Entscheidungen zu treffen. Diese betreffen sowohl das laufende Geschäft als auch die Zukunft Ihres Unternehmens. Hierzu gehört auch die Unternehmensnachfolge.
Der Notar unterstützt Sie bei der Nachfolgeplanung. Eine gute Planung sichert den Fortbestand des Unternehmens, sowie Ihre Versorgung als Unternehmer sowie die Ihrer Familie. Im ersten Schritt sollten Ihre Ziele ermittelt werden (Veräußerung oder Unternehmensfortführung).
Dabei ist die gesellschaftsrechtliche, familien- und erbrechtliche Kompetenz des Notars gefragt. Daneben sind ertragssteuerliche Aspekt sowie solche des Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts zu beachten. Gerne fasse ich die Vorschläge weiterer Berater (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt, Bank) zusammen und setze diese in eine Vertragsgestaltung um.
Sofern die Nachfolge bereits zu Lebzeiten des Unternehmers stattfinden soll, kann die Übertragung des Unternehmens als Kauf oder als Schenkung gestaltet werden. Beim Verkauf können als Gegenleistungen außer einem Kaufpreis auch Rentenzahlungen, Nießbrauchs- und Beteiligungsrechte vereinbart werden. Eine Regelung sollte daneben auch für den Fall des plötzlichen Versterbens des
Unternehmers getroffen werden. Das Fehlen einer testamentarischen Anordnung kann zu vielfältigen Schwierigkeiten führen, so wenn eine Erbengemeinschaft das Unternehmen fortführt, deren Mitglieder unterschiedliche Interessen verfolgen. Sofern das Unternehmen in der Familie fortgeführt werden soll, ist es zweckmäßig, das Testament des Unternehmers so zu gestalten, dass der Nachfolger das
Unternehmen bzw. die Mehrheit hieran erhält. Je nach Einzelfall kann für die übrigen potentiellen Erben ein entsprechender Ausgleich vorgesehen werden, wobei bestehende Pflichtteilsrechte zu beachten sind. So kann eine Zersplitterung der Eigentumsverhältnisse verhindert und die Handlungsfähigkeit des Unternehmens erhalten werden. Dabei gehört die Beratung bei der im Einzelfall oft schwierigen Abstimmung mit den bestehenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen zu den wichtigen Aufgaben des Notars. Deshalb sollte bereits im Vorfeld geprüft werden, ob die geplante Unternehmensnachfolge mit dem Gesellschaftsvertrag vereinbar ist. Der Notar unterstützt und berät
bei den notwendigen Änderungen.
Soweit der Nachfolger zum Zeitpunkt des Erbfalls (noch) zu unerfahren zur Leitung eines Unternehmens ist, besteht überdies die Möglichkeit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung und der Benennung eines geeigneten und fachkundigen Testamentsvollstreckers.
Zur Vorbereitung einer Unternehmensnachfolge kann es ferner sinnvoll sein, die Rechtsform des Unternehmensträgers umzuwandeln. Eine Verschmelzung kommt in Betracht, wenn das Unternehmen insgesamt durch Neustrukturierung gestrafft werden soll. Da der übertragende Rechtsträger ohne Abwicklung durch die Verschmelzung aufgelöst wird, besteht die Möglichkeit einer einheitlichen Unternehmensnachfolgeregelung. Der Unternehmer kann bei mehreren geeigneten Nachfolgern das Unternehmen aber auch durch Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung trennen. Daneben kann
die Rechtsform des Rechtsträgers durch einen Formwechsel geändert werden. Wir als Ihr Notar in Wiesbaden beraten Sie, sofern eine Umwandlung Ihres Unternehmens in Betracht kommt
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