GmbH-Gründung bei der Kanzlei Andreas Stamm

Ihr Partner für die Unternehmensgründung in Wiesbaden

Die Gründung einer GmbH oder einer UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) unterliegt nach § 2 GmbH-Gesetz der notariellen Form.

Als Notar berate ich Sie gern bereits im Vorfeld Ihrer beabsichtigten Unternehmensgründung. Dabei informiere ich Sie über die formellen und rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Ihre Firma wirksam gegründet wird und somit auch in das Handelsregister eingetragen werden kann. Der Gesellschaftsvertrag soll dabei an Ihre persönliche Situation und Umstände angepasst werden. Dies gilt auch für den Namen des Unternehmens, den Unternehmensgegenstand und nicht zuletzt die Bestimmung, wer die Gesellschaft künftig vertreten soll und darf. Für Sie als Gründer ist daneben entscheidend, dass die neu gegründete Gesellschaft zeitnah im Handelsregister eingetragen wird und Sie somit den Geschäftsbetrieb mit der neuen Firma aufnehmen können.

Wir unterstützen Sie natürlich auch bei Veränderungen Ihrer bereits bestehenden Gesellschaft. Namensänderungen, Sitzverlegungen, Wechsel in der Person des Geschäftsführers oder der Verkauf bzw. Kauf von Geschäftsanteilen gehören zu den Bereichen, die einer notariellen Regelung und der Anmeldung beim zuständigen Handelsregister bedürfen.

Gerne bereite ich die entsprechenden Erklärungen und Verträge für Sie vor. Dies gilt auch für eine Kapitalerhöhung und die „Umwandlung“ einer UG in eine GmbH

Schließlich berate ich Sie auch bei einer geplanten Beendigung eines Unternehmens (Liquidation) und führe die notwendigen notariellen Schritte nach Ihren Vorstellungen durch.