Ehevertrag bei der Kanzlei Andreas Stamm

Mit einer Ehe sind weitreichende rechtliche Konsequenzen verbunden. Als Notar berate ich Sie über die einzelnen Bereiche (Güterrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich etc.) und unterstützte Sie bei Ausgestaltung und Abschluss eines Ehevertrags vor dem Hintergrund der komplexen Rechtsprechung hierzu.

Denn kaum ein Rechtsgebiet unterliegt einem so stetigen Wandel wie das Familienrecht, da es eng mit der gesellschaftlichen Realität verzahnt ist und dementsprechende, regelmäßige Anpassungen erfährt. Durch gelungene ehevertragliche Regelungen soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Grundlage für jede derartige Vereinbarung ist zunächst eine umfangreiche und an Ihrer persönlichen Situation orientierte Beratung. Dabei werden die wesentlichen Grundlagen des Ehe- und Familienrechts und die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutert.

Im Anschluss soll eine bedarfsgerechte Lösung gemeinsam erarbeitet werden. Dabei stehen selbstverständlich Ihre Wünsche und deren rechtliche Umsetzung im Vordergrund der notariellen Beratung. Die so getroffenen Vereinbarungen schaffen für den Fall einer Trennung Rechtssicherheit für die Ehepartner. Die notarielle Vereinbarung vermeidet im Trennungsfall gegebenenfalls langwierige Auseinandersetzungen. So werden lang andauernde Gerichtsverfahren und damit auch zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten vermieden.

Die Vereinbarung kann zudem jederzeit an etwaige veränderte Lebensumstände der Ehepartner angepasst werden, damit sie auch dann gültig bleibt, wenn die vertraglichen Regelungen der aktuellen Lebenssituation nicht mehr entsprechen sollten. Insoweit gehört es zu den Aufgaben des Notars, Sie über die Notwendigkeit der Anpassung eines Ehevertrages zu beraten und Änderungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Übersicht:

Was ist ein Ehevertrag und wo kann ich einen Ehevertrag abschließen?

Mit einem Ehevertrag nach § 1408 BGB können Sie als Ehepaar für den Fall, dass es doch irgendwann zur Scheidung kommt, Vorsorge treffen. Im Kern sollen dabei die Güterverhätnisse geregelt werden, also insbesondere die Wahl des Güterstands, den nachehelichen Unterhalt und den Versorgungs-/ beziehungsweise Zugewinnausgleich. Sie können auch erbrechtliche Regelungen oder Vereinbarungen zum Umgang mit gemeinsamen Kindern oder zum Sorgerecht treffen.

Zu unterscheiden ist der Ehevertrag von der Scheidungsvereinbarung, welche im Gegensatz zum einfachen Ehevertrag nach beziehungsweise mit der Trennung getroffen wird und die Folgen der Scheidung zwischen Eheleuten nach ihren Vorstellungen regelt.

Den Ehevertrag können Sie sowohl vor als auch nach der Hochzeit schließen. Gemäß § 1410 BGB bedürfen Eheverträge jedoch stets einer notariellen Beglaubigung, um auch rechtskräftig zu sein. In den meisten Fällen ist darüber hinaus überaus ratsam, den Vertrag von einem Notar aufsetzen zu lassen, statt lediglich einen eigenhändig erstellten Vertrag beglaubigen zu lassen. Nach einem umfassenden Beratungsgespräch, in dem wir Ihren tatsächliche Willen und alle wichtigen Aspekte herauskristallisieren, finden wir eine rechtssichere und zielorientierte Lösung für Sie, die mit präzisen Formulierungen Antworten auf alle Rechtsfragen zu geben weiß.

So gehen Sie auf Nummer sicher und vermeiden für den Fall der Fälle böse Überraschungen und unversöhnliche Streitigkeiten– juristisch wie auch persönlich.

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Wann lohnt sich ein Ehevertrag?

Auch wenn es sicherlich beliebtere Themen nach oder bei der Hochzeit gibt, macht es durchaus Sinn, sich Gedanken zu machen für den Fall, dass die Ehe zum Ende kommen sollte. Ein Ehevertrag ist daher grundsätzlich immer sinnvoll. In einigen Fällen ist der Vertragsabschluss jedoch besonders zu empfehlen:

  • Beide Ehepartner berufstätig & kein Kinderwunsch: In modernen Formen ehelichen Zusammenlebens ist es durchaus üblich, dass beide Ehepartner erwerbstätig, also Doppelverdiener, sind und sich die Arbeit im Haushalt gleichermaßen aufteilen. In diesen Fällen besteht häufig kein Erfordernis etwaiger Ausgleichszahlungen, da keiner der Ehepartner durch die Ehe berufliche Nachteile in Kauf genommen hat.
  • Ehepartner ist Unternehmer: Sollte einer der Ehepartner Unternehmer sein, sollte gegebenenfalls ein Verzicht auf Beteiligung am Betriebsvermögen des anderen im Ehevertrag vereinbart werden, um dem Erfolg des Unternehmens nicht zu schaden.
  • Diskrepanz-Ehe: Bei einer sogenannten Diskrepanz-Ehe, also deutlich unterschiedlich hohen Vermögen der beiden Ehepartner, kann ein Ehevertrag durchaus sinnvoll sein, um zu verhindern, dass diese nur aus finanziellen Gründen eingegangen wird.
  • Verschiedene Nationalitäten: Um zu verhindern, dass das Recht eines anderen Staates greift, das möglicherweise unerwünschte Rechtsfolgen für die Scheidung vorsieht, empfehlen wir Ihnen unbedingt einen Ehevertrag, wenn Sie und Ihr Ehepartner verschiedenen Staaten angehören oder im Ausland leben.

Gerne beraten wir Sie auch über Ihren individuellen Fall in unserer Kanzlei in Wiesbaden und finden eine passende Lösung.

 

 

 

 

Was passiert, wenn man keinen Ehevertrag hat?

Wer ohne Ehevertrag heiratet, befindet sich nach dem Gesetz automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft im Sinne des § 1363 BGB. Das bedeutet grundsätzlich, dass die Vermögen der Ehepartner getrennt voneinander sind. Jeder verwaltet demnach sein eigenes Vermögen:

  • Die Ehepartner bleiben auch nach Eheschließung jeweils Alleineigentümer ihres bisherigen Eigentums.
  • Ebenso müssen die Ehepartner nicht für die Schulden des jeweils anderen haften. 
  • Auch erhaltenes Erbe und Käufe während der Ehe befinden sich ausschließlich im Eigentum des Erben beziehungsweise des Käufers.

Wird die Ehe nun durch Scheidung beendet, endet auch die Zugewinngemeinschaft. Im Rahmen des sogenannten Zugewinnausgleichs ist dann, wie der Name schon sagt, der Zugewinn während der Ehe dem jeweils anderen Ehepartner auszugleichen. Dazu wird das Vermögen eines Ehepartners vor Eheschließung (Anfangsvermögen) mit dem Vermögen verglichen, was er nach der Scheidung besitzt (Endvermögen). Die Differenz daraus bildet den Zugewinn, also das, was der jeweilige Ehepartner während der Ehe an Vermögen dazugewonnen hat. Auf die Hälfte dieses Zugewinns hat dann der jeweils andere Ehepartner einen Anspruch. Nicht mitgerechnet werden dabei Erbe und Schenkungen.

Kann ein Ehevertrag geändert werden?

Sollten Sie einen Ehevertrag geschlossen haben, bei dem sich jedoch herausstellt, dass gewisse Inhalte nicht so wie beabsichtigt geregelt sind oder neue Umstände hinzutreten, kann eine Änderung des Ehevertrags notwendig sein. Zum Beispiel könnte die familiäre Situation sich durch ein Kind schlagartig ändern. Grundsätzlich sind Eheverträge nicht in Stein gemeißelt, sondern lassen sich nach der Privatautonomie wie alle Verträge nachträglich ändern und an die entsprechenden Lebensverhältnisse anpassen. 

Lassen Sie sich in einer solchen Situation von uns beraten. Wir schauen uns Ihren Vertrag an und sagen Ihnen, ob es einer entsprechenden Änderung bedarf.

Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?

Für die Kostenfrage eines Ehevertrags ist maßgeblich, ob lediglich ein Notar für die Beurkundung beauftragt wird oder Sie zusätzlich noch einen Rechtsanwalt einschalten, der sich für Ihre Interessen beim Vertragsschluss einsetzt. In den meisten Fällen ist das auch durchaus empfehlenswert, um über mögliche Risiken aufgeklärt zu werden und zum Beispiel zu vermeiden, dass eine Partei benachteiligt wird.

Berechnungsgrundlage für die Kosten eines Ehevertrags ist stets der Geschäftswert. Grundsätzlich gilt also: Je höher das Vermögen des Ehepaars, desto höher die Kosten. 

Rechtsanwaltskosten für einen Ehevertrag

Die Vergütung für Beratung, Verhandlungen, Schriftverkehr etc. berechnen Rechtsanwälte im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Diese sogenannte Geschäftsgebühr wird nach einer Tabelle im RVG anhand des Gegenstandswerts ermittelt. Dieser ergibt sich wiederum aus den im Ehevertrag geregelten Vermögenswerten. Soll der Ehevertrag beispielsweise die Anteile an einer Immobilie regeln, gilt der Wert dieser Immobilie, bei Regelungen zum Unterhalt wird hingegen ein Jahressatz des Unterhalts mit einberechnet. Schulden finden jedoch keine Beachtung.

Die anhand der Tabelle ermittelte Gebühr wird – je nachdem, wie komplex die Angelegenheit ist – mit einem Faktor zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert. Liegt ein typischer, normal komplizierter Fall vor, fällt in der Regel die sogenannte Mittelgebühr mit einem Faktor von 1,5 an. Nur in äußerst umfangreichen, komplexen Fällen beläuft sich der Faktor auf einen Wert von über 1,5.

Notarkosten beim Ehevertrag

Zu den gegebenenfalls anfallenden Anwaltskosten treten in jedem Fall Notarkosten, da ohne die Beurkundung durch eben diesen der Ehevertrag keinerlei Rechtskraft entfaltet. Auch für die Notarkosten greift ein Gesetz, welches die Gebühren festlegt. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geht dabei ebenfalls vom Geschäftswert der Angelegenheit aus. Hier werden die Schulden des Ehepaars hingegen mit einberechnet, wenn auch nur maximal hälftig. Zu den Notargebühren kommen Auslagen für Porto, Dokumente und Telefon.

Um die im Einzelfall exakt anfallenden Kosten zu erfahren, können Sie uns gerne kontaktieren und wir besprechen die Details mit Ihnen.

Ehevertrag abschließen bei der Kanzlei Andreas Stamm in Wiesbaden

Schließen Sie Ihren Ehevertrag in der Kanzlei Stamm in Wiesbaden. Andreas Stamm und seine Mitarbeiter blicken als Kanzlei und Notariat auf langjährige Erfahrung und weitreichende juristische Kenntnisse zurück. Ob Wohnungskauf, Testament oder Scheidungsvereinbarung – auf dem Gebiet der Rechtspflege bei uns erhalten Sie stets eine professionelle Beratung, notarielle Beurkundungen und rechtlichen Bestand.

Auch in der anwaltlichen Tätigkeit mit Schwerpunkten im Immobilienrecht, Erbrecht, und dem Allgemeinen Zivilrecht stehen wir Ihnen bei Anliegen für alle möglichen Vertragsgestaltungen als Ansprechpartner zur Seite. Besonders großen Wert legen wir dabei stets auf eine umfangreiche Beratung und Betreuung, um auf transparente und zielorientierte Art und Weise eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Situation zu finden.

Egal ob Sie unsere Dienste als Unternehmer oder Privatperson, als etabliertes oder junges Unternehmen in Anspruch nehmen möchten: Wir erarbeiten mit unserer juristischen Expertise individuelle Strategien, die allen möglichen aufkommenden Rechtsfragen gewachsen sind und so auf Dauer Bestand haben. Wenden Sie sich einfach persönlich an uns, um einen Termin zu vereinbaren.