Ehevertrag bei der Kanzlei Andreas Stamm

Ihre Ansprechpartner für Eheverträge in Wiesbaden

Als Notar unterstütze ich Sie beim Abschluss eines Ehevertrages. Mit einer Ehe sind weitreichende rechtliche Konsequenzen verbunden. Der Notar berät über die einzelnen Bereiche (Güterrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich etc.) und die Möglichkeiten ihrer vertraglichen Ausgestaltung vor dem Hintergrund der komplexen Rechtsprechung hierzu. Denn kaum ein Rechtsgebiet unterliegt einem so stetigen Wandel wie das Familienrecht, da es eng mit der gesellschaftlichen Realität verzahnt ist und deshalb entsprechende Anpassungen erfährt. Durch entsprechende ehevertragliche Regelungen soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. Grundlage für jede derartige Vereinbarung ist zunächst eine umfangreiche und an Ihrer persönlichen Situation orientierte Beratung. Dabei werden die wesentlichen Grundlagen des Ehe- und Familienrechts und die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutert. Im Anschluss soll eine bedarfsgerechte Lösung gemeinsam erarbeitet werden. Dabei stehen selbstverständlich Ihre Wünsche und deren rechtliche Umsetzung im Vordergrund der notariellen Beratung. Die so getroffenen Vereinbarungen schaffen für den Fall einer Trennung Rechtssicherheit für die Ehepartner. Die notarielle Vereinbarung vermeidet im Trennungsfall gegebenenfalls langwierige Auseinandersetzungen. So werden lang andauernde Gerichtsverfahren und damit auch zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten vermieden. Die Vereinbarung kann zudem jederzeit an etwaige veränderte Lebensumstände der Ehepartner angepasst werden, damit sie auch dann gültig bleibt, wenn die vertraglichen Regelungen der aktuellen Lebenssituation nicht mehr entsprechen sollten. Insoweit gehört es zu den Aufgaben des Notars, Sie über die Notwendig der Anpassung eines Ehevertrages zu beraten und Änderungsmöglichkeiten aufzuzeigen.