Blogbeiträge: Erbrecht – Ehevertrag – Immobilienrecht – Beglaubigung – Testament
Tel.: +49 611 – 26 75 63 0 | Email: kanzlei@notar-stamm.de
Zu den wichtigsten Aufgaben des Notars gehört die Beratung und Vertragsdurchführung beim Erwerb bzw. Verkauf von Immobilien. Da es sich hierbei meist um Geschäfte mit erheblicher finanzieller Tragweite für die Beteiligten handelt, ist eine sorgfältige Vorbereitung und Abwicklung des Grundstückskaufvertrages von erheblicher Bedeutung.
Gern stelle ich Ihnen einen entsprechenden Kaufvertragsentwurf für den geplanten Erwerb bzw. Verkauf zur Verfügung. Sollten dann Fragen bestehen, können diese selbstverständlich im Vorfeld der geplanten Beurkundung des Vertrages besprochen und umfassend beantwortet werden.
Sie haben ein Recht darauf zu verstehen, welche Abläufe notwendig sind, damit ein notarieller Kaufvertrag seine wesentlichen Ziele erreicht:
Der Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis und der Käufer Besitz und Eigentum an der erworbenen Immobilie erhält, ohne dass Belastungen übernommen werden, die nicht vom Käufer veranlasst sind. Sofern Sie als Käufer den Kaufpreis ganz oder teilweise finanzieren, ist zudem die Bestellung einer Grundschuld für die den Kaufpreis finanzierende Bank erforderlich. Dies gehört ebenso zum Kernbereich notarieller Dienstleistungen bei der Durchführung eines Grundstückskaufvertrages.
Im Stadium der Abwicklung des geschlossenen Vertrages informiere ich Sie über alle wesentlichen Schritte, die notwendig sind, um den Kaufvertrag zu vollziehen. Dabei werden das Grundbuchamt und weitere davon betroffene Behörden sowie die Vertragsparteien und die beteiligten Banken vom Notar in den Vollzugsprozess eingebunden. Ziel ist immer, einen möglichst raschen Vollzug Ihres Kaufvertrages zu gewährleisten, ohne die notwendigen Absicherungen für die Vertragspartner zu vernachlässigen.
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