Wohnungskauf mit der Kanzlei Andreas Stamm

Ihr Ansprechpartner für den Wohnungskauf in Wiesbaden

Wir unterstützen Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung, die Sie zur eigenen Nutzung oder als sog. Kapitalanlage erwerben möchten. Bereits im Vorfeld des Kaufvertragsabschlusses berät der Notar bei Bedarf über die in diesem Zusammenhang typischerweise entstehenden Fragen etwa zur Teilungserklärung, im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechten, Rechtsverhältnissen von PKW Abstellplätzen, sowie zu Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft

Gern stellen wir einen entsprechenden Kaufvertragsentwurf unter Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten Daten und der bereits getroffenen Absprachen der Vertragspartner zur Verfügung. Dieser kann bei einer Finanzierung des Kaufpreises auch der finanzierenden Bank vorgelegt werden. Sofern die Wohnung (noch) bewohnt wird, werden Regelungen in den Vertrag aufgenommen, um den Übergang der Kaufsache so zu gestalten, dass die Interessen beider Vertragspartner angemessen berücksichtigt werden. Dies gilt natürlich auch dann, wenn die Wohnung vermietet ist und das Mietverhältnis vom Käufer mit dem bisherigen Mieter fortgeführt werden soll. 

Zu den wichtigen Aufgaben des Notars zählt die Abwicklung des geschlossenen Wohnungskaufvertrages. Bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen zeigt er den Beteiligten die Fälligkeit des Kaufpreises an und überwacht dessen Bezahlung. Daneben beantragt er die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Eintragungen im Grundbuch und prüft nach Erledigung deren Richtigkeit. Der Notar informiert schließlich über die Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer und die Löschung der von ihm nicht übernommenen Belastungen im Grundbuch.