Beglaubigung von Unterschriften bei der Kanzlei Stamm
Notarielle Beglaubigungen in Wiesbaden
Zu den Aufgaben des Notars gehört die Beglaubigung von Unterschriften. Durch die öffentliche Beglaubigung wird amtlich bescheinigt, dass eine Unterschrift von dem angegebenen Aussteller geleistet wurde, also entweder von ihm in Gegenwart des Notars eigenhändig vollzogen oder persönlich anerkannt wurde. Unterschriftsbeglaubigungen werden beispielsweise benötigt, wenn Sie sich bei einem notariellen Vertrag vertreten lassen und die Erklärungen des Vertreters nach Vertragsschluss genehmigt werden müssen. Ferner muss auch bei Anträgen an das Grundbuchamt, z. B. die Löschung einer Grundschuld, die Unterschrift des Antragstellers beglaubigt werden. Dies gilt auch bei Anmeldungen zum Handelsregister, etwa bei einer Adressänderung oder der Eintragung eines Prokuristen. Der Notar beglaubigt daneben auch die Abschrift oder Kopie eines Schriftstücks oder Dokuments. Damit bestätigt er, dass die Kopie eines Zeugnisses oder eines Ausweispapiers mit dem ihm vorgelegten jeweiligen Original übereinstimmt.