Testament errichten mit der Kanzlei Stamm

Ihr Partner für Anliegen zu Nachlasssachen in Wiesbaden

Zu den Kernaufgaben des Notars gehören die Beratung vor der Errichtung letztwilliger Verfügungen und die Beurkundung von Testamenten. Oft entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht dem Willen des Mandanten. Ich berate Sie gern über die rechtlichen Möglichkeiten, die Nachlassregelung nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.

Dazu gehört z. B. auch die Prüfung, ob das sogenannte Berliner Testament als gemeinschaftliches Testament bei Ehepartnern empfohlen werden kann, oder andere Gestaltungsmöglichkeiten besser geeignet sind, die mit der Errichtung des Testaments verfolgten Ziele zu erreichen. Diese werden in einem Beratungsgespräch erläutert, damit eine ausreichende Entscheidungsgrundlage für den konkreten Inhalt der Nachlassplanung besteht.

Dabei sind steuerrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Das so errichtete notarielle Testament wird zur amtlichen Verwahrung beim zuständigen Amtsgericht –Nachlassgericht- hinterlegt.
Zusätzlich erfolgt eine Registrierung beim Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer. So ist sichergestellt, dass Ihr Testament im Erbfall auch berücksichtigt wird.

Die Vorteile eines notariell beurkundeten Testaments gegenüber einem privatschriftlich errichteten Testament liegen neben der Registrierung der Urkunde auch darin, dass im Erbfall kein (kostenpflichtiger) Erbschein beantragt werden muss, um den oder die Erben als solche gegenüber Banken, Behörden oder Grundbuchämtern zu legitimieren. Im Übrigen informiere ich Sie darüber, in welchen Fällen es vorteilhaft oder rechtlich vorgeschrieben ist, einen notariellen Erbvertrag zu schließen. Schließlich erfolgt eine eingehende Erörterung Ihrer Ziele bezüglich einer möglichen Abänderung der getroffenen, wechselseitigen Verfügungen für den Fall späterer sich wandelnder Lebensumstände.