Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument, um Ihren Willen in Bezug auf medizinische Behandlungen und Eingriffe festzulegen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen. In diesem Leitfaden, präsentiert von Notar Andreas Stamm, erfahren Sie alles Wichtige über die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Unser Ziel ist es, Ihnen dieses Thema einfach und verständlich näherzubringen.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Behandlungssituationen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Dies kann beispielsweise bei schweren Krankheiten, Unfällen oder im hohen Alter der Fall sein.
Die Bedeutung der Vorsorgevollmacht
Während die Patientenverfügung spezifische medizinische Anweisungen enthält, ermöglicht die Vorsorgevollmacht einer von Ihnen benannten Vertrauensperson (dem Vollmachtgeber), in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen. Diese Vollmacht umfasst nicht nur gesundheitliche Entscheidungen, sondern kann auch finanzielle Angelegenheiten und persönliche Angelegenheiten abdecken.
Im Falle, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre medizinischen Entscheidungen zu treffen, ist es entscheidend, einen bevollmächtigten Betreuer zu haben, dem Sie vertrauen und der in Absprache mit Ihrem Arzt gemäß Ihrer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht handelt. Dies stellt sicher, dass Ihre Wünsche hinsichtlich der Behandlung respektiert werden, auch wenn Sie sie nicht selbst kommunizieren können. Es ist wichtig, dass sowohl der bevollmächtigte Betreuer als auch der behandelnde Arzt klare Anweisungen erhalten, wie in Ihrer Patientenverfügung festgelegt, um in jedem Fall in Ihrem besten Interesse handeln zu können.
Betreuungsverfügung – Eine Ergänzung
Die Betreuungsverfügung kommt zum Tragen, wenn keine Vorsorgevollmacht existiert und das Betreuungsgericht eine Person bestimmen muss, die Ihre Angelegenheiten regelt. Hier können Sie im Voraus eine Person Ihres Vertrauens benennen, die diese Aufgabe übernehmen soll.
Der Prozess der Beurkundung
Die Beurkundung ist ein formeller Akt, bei dem ein Notar die Echtheit einer Unterschrift oder eines Dokuments bestätigt. Für die Patientenverfügung ist eine Beurkundung nicht zwingend erforderlich, kann aber die Rechtssicherheit erhöhen. Die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung sollten hingegen beurkundet oder zumindest beglaubigt werden, um ihre Wirksamkeit zu garantieren.
Eintragung ins Vorsorgeregister
Um sicherzustellen, dass Ihre Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im Ernstfall schnell gefunden und berücksichtigt werden, können diese Dokumente im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden.
Wichtige rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Patientenverfügung findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den § 1827. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in verschiedenen Entscheidungen die Bedeutung und Reichweite der Patientenverfügung präzisiert. Für die Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind ebenfalls die Regelungen des BGB maßgeblich.
Die Rolle des Notars
Ein Notar kann Sie umfassend beraten, wenn es um die Erstellung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung geht. Er sorgt für die rechtssichere Beurkundung oder Beglaubigung Ihrer Dokumente und kann diese auf Wunsch auch im Vorsorgeregister eintragen.
Häufig gestellte Fragen
- Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe? Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte im Einklang mit Ihrem mutmaßlichen Willen und in Absprache mit Ihren Angehörigen über die Durchführung medizinischer Maßnahmen.
- Kann ich eine einmal erstellte Patientenverfügung ändern? Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen. Wichtig ist, dass die aktuelle Version leicht zugänglich ist und ältere Versionen vernichtet werden.
- Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Generalvollmacht? Eine Vorsorgevollmacht ist speziell auf den Fall der Geschäftsunfähigkeit ausgerichtet, während eine Generalvollmacht weitreichende Befugnisse in allen Angelegenheiten umfasst.
Wir hoffen, dass dieser Leitfaden Ihnen einen guten Überblick über die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gegeben hat. Für eine individuelle Beratung und die Erstellung Ihrer persönlichen Dokumente steht Ihnen Notar Andreas Stamm gerne zur Verfügung.