Blogbeiträge: Erbrecht – Ehevertrag – Immobilienrecht – Beglaubigung – Testament
Tel.: +49 611 – 26 75 63 0 | Email: kanzlei@notar-stamm.de
Viele Eigentumswohnungen werden von einem Unternehmer als Bauträger erstellt und an Erwerber verkauft. Da die Wohnung meist noch gebaut werden muss, wird der Kaufpreis nach Baufortschritt gemäß einem vorher festgelegten Ratenplan gezahlt. Der Bauträger finanziert in der Regel seinerseits das Grundstück und die Bauleistungen.
Diese Ausgangslage erfordert besondere Vorkehrungen im Interesse des Erwerbers, um die Lastenfreiheit der gekauften Immobilie beim Eigentumsübergang auf den Käufer ebenso sicherzustellen, wie die Erhaltung von Ansprüchen des Erwerbers bei Leistungsstörungen. Dabei ist der jeweilige Grundbuch- und Bautenstand besonders zu berücksichtigen. Dem Notar kommt daher die Aufgabe zu, die Interessen der Vertragsbeteiligten sachgerecht und ausgewogen im Vertrag zu berücksichtigen.
Eine wichtige Grundlage für den Abschluss und die Durchführung solcher Verträge bildet neben der Baubeschreibung die Teilungserklärung. Gern berate ich Sie als Unternehmer bei der Vorbereitung der Teilung eines Grundstücks und begleite die Errichtung und den Vollzug der entsprechenden Urkunde. Zu den Aufgaben des Notars gehört dabei auch die Konzeption einer an das jeweilige Objekt angepasste Gemeinschaftsordnung.
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