Immobilienrecht bei der Kanzlei Andreas Stamm

Der Kauf einer Immobilie ist nach wie vor sowohl für private Käufer als auch für institutionelle Anleger auch wegen des weiterhin günstigen Zinsniveaus attraktiv. Dabei handelt es sich um eine sowohl in zeitlicher als auch in finanzieller Hinsicht weitreichende Investition. Diese besondere Tragweite erfordert eine entsprechende rechtliche Beratung. Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen gern in allen Fragen des Immobilienrechts zur Verfügung. So begleite ich den geplanten Erwerb einer Immobilie mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen, insbesondere Rechtsfragen des abzuschließenden Immobilienkaufvertrages.

Hierzu gehören daneben das Grundbuchrecht, die Makler- und Bauträgerverordnung, das Maklerrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Wohnraum- bzw. Gewerberaummietrecht und ggfs. das Erbbaurecht. Ich verfüge über langjährige Erfahrung in den genannten Rechtsgebieten, weshalb Sie auf eine gründliche Prüfung und Beantwortung der jeweiligen Rechtsfragen vertrauen können. Dabei setzen wir auf eine möglichst umfassende Beratung zur Erreichung Ihrer Ziele. 

Ebenso gilt es, die mit einer Immobilientransaktion verbundenen Risiken so weit wie möglich zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Dabei ist zu beachten, dass beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung komplexe Fragen auftreten können, so sind die im Grundbuch vorhandene Belastungssituation (zum Beispiel Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten oder Vormerkungen) und sich daraus ergebende rechtliche Folgen zu bewerten. Dies gilt auch für eine mögliche Denkmalschutzeigenschaft des Objekts, die Frage von Altlasten, eine bestehende Vermietung und für Vor- und Nachteile der geltenden Teilungserklärung.

Neben einer umfassenden Beratung im Hinblick auf Gestaltung und Prüfung des Kaufvertrages sowie weiterer Rechtsverhältnisse begleiten wir Sie gern bei den Vertragsverhandlungen und unterstützen Sie so bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

Übersicht:

Immobilie kaufen – worauf achten?

Die ersten eigenen vier Wände zu beziehen oder eine Immobilie als Wertanlage zu erstehen, ist für viele Menschen ein großer Lebenstraum. Gleichzeitig stellt der Kauf häufig die größte Investition des Lebens dar. Es ist daher unbedingt ratsam, im Vorfeld einige Einzelheiten zu klären und sich im besten Fall von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Ein Kaufvertrag über eine Immobilie ist nur mit notarieller Beurkundung wirksam. Sie als Käufer haben dabei das Vorrecht, den einzusetzenden Notar auszuwählen. Weiterhin ist es in den allermeisten Fällen überaus empfehlenswert, einen Sachverständigen einzuschalten. Dieser ist dank seines Fachwissens in der Lage, auch auf den ersten Blick nicht ersichtliche Mängel im Rahmen eines umfassenden Gutachtens festzustellen. Insbesondere ältere Bauwerke bergen Risiken, derer sich meist der Verkäufer selbst nicht bewusst ist, weswegen er für diese auch nicht haftet. Mit der Einschaltung eines Sachverständigen gehen Sie also auf Nummer sicher, um von einer möglicherweise erforderlichen Sanierung nicht überrascht zu werden. Planen Sie diese Kosten für Notar und Sachverständige im Vorfeld mit ein, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Weiterhin sollten Sie sich um die Erschließung kümmern und frühzeitig sicherstellen, dass alle Anschlüsse für Strom, Wasser und Gas ausreichend vorhanden sind. Sollte eine etwaig notwendige Einrichtung dieser längere Zeit benötigen, sind Sie mit einer frühzeitigen Vorsorge auf der sicheren Seite. Um beim Immobilienkauf nichts dem Zufall zu überlassen, empfehlen wir Ihnen unbedingt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, der Sie mit juristischem Fachwissen umfassend berät und alle nötigen Schritte einleitet. Setzen Sie auf die Kanzlei Andreas Stamm in Wiesbaden und profitieren Sie von langjähriger Expertise. 

 

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Immobilienkauf Schritt für Schritt – so läuft der Erwerb ab

Nicht zuletzt die verpflichtende notarielle Beurkundung zeigt, dass es sich bei dem Kauf einer Immobilie um eine komplexe Angelegenheit handelt, bei der auch schnell der Überblick verloren werden kann. Daher finden Sie im Folgenden eine Übersicht über die einzelnen Schritte des Immobilienerwerbs, nachdem die ersten Aspekte geklärt sind.

  • Finanzierung: Noch vor der Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar sollten Sie alle Einzelheiten bezüglich der Finanzierung Ihrer Immobilie abklären. Dazu gehört beispielsweise der Kreditantrag bei der Bank für ein Darlehen in der Höhe des Kaufpreises. Ein solches Darlehen wird in der Regel mit der Eintragung der Grundschuld im Grundbuch abgesichert, weswegen Sie darauf achten sollten, alle notwendigen Dokumente rechtzeitig einzureichen, um eine pünktliche Kaufpreiszahlung zu gewährleisten. Wenden Sie sich gegebenenfalls an einen Steuerberater oder Finanz-Sachverständigen, wenn Sie finanzielle Beratung benötigen sollten.
  • Kaufvertrag aufsetzen: Nun geht es daran, den Kaufvertrag zu gestalten. Im Vordergrund steht dabei in erster Linie die rechtliche Absicherung von Kaufpreiszahlung und Eigentumsübergang. So wird festgesetzt, dass das Eigentum an Haus oder Wohnung erst an den Käufer übergeht, wenn dieser den Kaufpreis bezahlt hat. Umgekehrt muss ebenso sichergestellt werden, dass der Käufer sein Geld erst aus der Hand gibt, wenn gewährleistet ist, dass er auch Eigentümer der Immobilie wird.
  • Beurkundung durch den Notar: Hat der Notar den Kaufvertrag dem Parteiwillen entsprechend aufgesetzt, beurkundet er diesen. Dazu wird der Kaufvertrag Wort für Wort (gegebenenfalls mithilfe eines Dolmetschers) verlesen, wobei beide Vertragsparteien noch einmal etwaige Fragen oder letzte Änderungswünsche anbringen können. Daraufhin unterzeichnen Käufer, Verkäufer und Notar die Urkunde. Sollte eine Partei aus wichtigen Gründen nicht anwesend sein können, kann diese gesetzlich vertreten werden, zum Beispiel mit einer notariellen Vollmacht.
  • Vollzug: Ist der Kaufvertrag geschlossen und beurkundet, beginnt die Abwicklung des Rechtsgeschäfts. Dazu beantragen wir gleich am Tag nach der Beurkundung die Grundbucheintragung einer Auflassungsvormerkung (gegebenenfalls auch einer Grundschuld). Mit dieser Vormerkung wird der Käufer abgesichert: Denn rechtlich gesehen geht das Eigentum an einer Immobilie erst über, wenn der Erwerber im Grundbuch eingetragen ist, was jedoch häufig eine gewisse Zeit dauern kann. Weiterhin zeigt der Notar den Kaufvertrag bei der Grunderwerbsteuerstelle des zuständigen Finanzamtes an und fordert Dokumente wie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung der Grunderwerbssteuer, Genehmigungen bei der Gemeinde oder Behörden und sonstige Erklärungen an.
  • Kaufpreiszahlung & Eigentumserwerb: Je nachdem, wann der Kaufpreis laut Vertrag fällig ist, informieren wir Sie schriftlich darüber, wenn alle Vorkehrungen getroffen sind, die sicherstellen, dass Sie auch tatsächlich Eigentümer werden. In Sonderfällen kann auch vereinbart werden, dass der Kaufpreis zunächst auf ein Notaranderkonto zu zahlen ist und erst auf das Verkäuferkonto transferiert wird, wenn die Kaufvertragsabwicklung gesichert ist. Wenn Sie den Kaufpreis und die Grunderwerbssteuer gezahlt haben, beantragen wir beim Grundbuchamt Ihre Eintragung als Eigentümer. Und dann ist es geschafft: Sie sind offiziell Eigentümer der Immobilie.

Komplikationen beim Immobilienkauf umgehen

Da ein Kaufvertrag über eine Immobilie eine sehr hohe Tragweite hat, lauern an jeder Ecke Probleme und Schwierigkeiten, die auftreten können. Viele Komplikationen lassen sich jedoch vermeiden, um möglichen Ärger vorzubeugen. So kann zum Beispiel ein bestehender Denkmalschutz der Immobilie, die Sie erwerben möchten, für Schwierigkeiten sorgen. Informieren Sie sich daher der Vorsicht halber bei der zuständigen Behörde der Gemeinde oder der Stadt.

Ein weiterer zu beachtender Punkt ist das Vorliegen einer Baugenehmigung. Auch wenn im ersten Moment niemand davon ausgeht, dass ein bereits gebautes Haus gar nicht rechtmäßig errichtet worden ist, kann dies ebenfalls für eine böse Überraschung sorgen. Denn sollte das Gebäude ohne Genehmigung erbaut worden sein, kann eine Behörde noch Jahrzehnte später den Abriss verfügen. Informieren Sie sich daher sicherheitshalber beim Bauamt.

Weiterhin ist eine Einsicht ins Grundbuch unbedingt anzuraten. Denn dieses kann versteckte Belastungen an der Immobilie bergen, die nur über das Grundbuchamt erkannt werden können. Einzig auf dem Wege der Einsicht ins Grundbuch kann Klarheit darüber geschaffen werden, ob auf dem Objekt die Rechte Dritter lasten. So kann beispielsweise eine Hypothek oder Grundschuld anhängig sein, aufgrund derer ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung in Form der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung betreiben kann. Ebenfalls kann ein Nießbrauch eines Dritten eingetragen sein, der die Nutzbarkeit Ihrer erworbenen Immobilie erheblich einschränkt.

Ein weiterer wichtiger Punkt beim Immobilienkauf sind etwaige bestehende Mietverträge. Denn diese behalten dem rechtlichen Grundsatz “Kauf bricht nicht Miete” entsprechend auch nach Eigentumserwerb Ihre Gültigkeit.

Kosten und Steuern im Immobilienrecht

Die Vergütung für Rechtsanwälte ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. So ist anhand einer Tabelle für die immobilienrechtliche Tätigkeit eine dem Streitgegenstandswert entsprechende Gebühr zu entnehmen, welche je nach Komplexität und Zeitaufwand mit einem Faktor zwischen 0,5 und 2,0 multipliziert wird. Weiterhin anfallende Gebühren:

  • Notarkosten: Die Kosten für den Notar richten sich in Deutschland nach dem GNotkG. Dieses legt eine Orientierung der Gebühren anhand des Geschäftswertes fest. In der Regel betragen diese unter 1 % des Kaufpreises. Die Notarkosten hat in der Regel grundsätzlich der Käufer zu zahlen. Dafür hat er auch das Recht, den Notar auszuwählen.
  • Grundbuchamt: Beim Grundbuchamt fallen Gebühren für Eintragung und Löschung der Auflassungsvormerkung und für die Eigentumsumschreibung an. Bei einem Immobilienwert von 200.000 € liegen diese insgesamt bei etwa 1000 €, für eine Immobilie, die 500.000 € wert ist, bei etwa 1.800 €.
  • Grunderwerbssteuer: An das Finanzamt müssen je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % Grunderwerbssteuer verrichtet werden. Bei uns in Wiesbaden liegt diese bei derzeit 6 %.
  • Makler: Üblicherweise beträgt die Maklerprovision zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises, sie hängt jedoch von der im Vertrag vereinbarten Vergütung ab.

Immobilienrecht bei der Kanzlei Stamm – Ihr Anliegen in guten Händen

Bei komplexen rechtlichen Angelegenheiten benötigen Sie einen Ansprechpartner, dem Sie vertrauen können. Gerade im Zusammenhang mit dem Thema Immobilien & Co beraten wir Sie daher liebend gern weitergehend:

Denn auch im notariellen Bereich verfügen wir über die nötige Expertise und stehen Ihnen als unparteiischer Berater bei den verschiedensten Anliegen zur Verfügung. Die Kanzlei Stamm blickt als Notar und Rechtsanwalt in Wiesbaden auf langjährige Erfahrung im Notariatswesen zurück, welches ein breites Spektrum an Fachgebieten abdeckt.

In unserer anwaltlichen Tätigkeit können Sie ebenfalls auf eine umfassende Erfahrung und tiefe Rechtskenntnisse bauen. Ob Erbrecht oder Allgemeines Zivilrecht – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und bearbeiten Ihr Anliegen mit größter Sorgfalt. Dabei erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Strategie, mit der wir Ihre Interessen zielorientiert und auf dem effektivsten Wege durchsetzen. Neben umfassenden Beratungen zu Vertragsgestaltung & Co vertreten wir Sie auch vor Gericht und machen Ihre Ansprüche geltend.

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