Handelsvollmacht

Im Geschäftsleben ist es üblich, dass nicht alle Entscheidungen und Geschäfte von den Inhabern eines Handelsgewerbes persönlich getätigt werden. Hier kommt die Handelsvollmacht ins Spiel, ein wichtiges Instrument, das es Vertretern ermöglicht, im Namen des Unternehmens zu handeln. In diesem Leitfaden, präsentiert von Notar Andreas Stamm, erklären wir Ihnen die Grundlagen der Handelsvollmacht, ihre verschiedenen Arten und den Umfang der Befugnisse, die damit verbunden sind.

Was ist eine Handelsvollmacht?

Die Handelsvollmacht ist eine Form der Vollmacht, die im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt ist. Sie ermächtigt eine Person, im Namen und auf Rechnung eines Handelsgewerbes Geschäfte zu tätigen. Diese Vollmacht kann verschiedene Formen annehmen und unterschiedliche Befugnisse umfassen, abhängig davon, wie sie erteilt wird.

Arten der Handelsvollmacht

Es gibt hauptsächlich drei Arten der Handelsvollmacht, die im Geschäftsleben eine Rolle spielen:

  • Handlungsvollmacht: Diese Art der Vollmacht berechtigt den Handlungsbevollmächtigten, gewöhnliche Geschäfte, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt, zu tätigen. Sie wird im § 54 HGB geregelt.
  • Prokura: Die Prokura ist eine umfassendere Form der Vollmacht, die im § 48 HGB definiert wird. Ein Prokurist ist berechtigt, fast alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften zu tätigen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes erfordert.
  • Arthandlungsvollmacht: Diese spezifische Form der Handlungsvollmacht bezieht sich auf die Befugnis, bestimmte Arten von Geschäften zu tätigen. Sie kann weiter in Generalhandlungsvollmacht, Spezialhandlungsvollmacht und Gattungshandlungsvollmacht unterteilt werden.

Jeder Handlungsbevollmächtigte muss sich der Grenzen seiner Befugnisse bewusst sein, um sicherzustellen, dass alle Handlungen im besten Interesse des Unternehmens und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften erfolgen.

Erteilung der Handelsvollmacht

Die Erteilung einer Handelsvollmacht erfolgt durch den Inhaber des Handelsgewerbes oder eine bereits bevollmächtigte Person. Während die Handlungsvollmacht formlos erteilt werden kann, muss die Prokura ausdrücklich und in das Handelsregister eingetragen werden, um wirksam zu sein.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Bevollmächtigten, insbesondere die Handlungsbevollmächtigten, sorgfältig ausgewählt werden sollten, da sie weitreichende Entscheidungen im Namen des Unternehmens treffen können. Die sorgfältige Auswahl und klare Definition der Befugnisse von Bevollmächtigten sind entscheidend für eine effektive Geschäftsführung.

Umfang der Handelsvollmacht

Der Umfang der Handelsvollmacht variiert je nach ihrer Art:

  • Handlungsvollmacht: Der Handlungsbevollmächtigte darf nur solche Geschäfte tätigen, die ein Handelsgewerbe üblicherweise mit sich bringt. Ausgenommen sind jedoch Geschäfte, die nur mit einer Prokura getätigt werden können.
  • Prokura: Der Prokurist hat weitreichende Befugnisse und darf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte tätigen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes erfordert. Ausnahmen sind Veräußerung und Belastung von Grundstücken, für die eine spezielle Befugnis erforderlich ist.
  • Arthandlungsvollmacht: Der Umfang dieser Vollmacht ist auf die spezifischen Geschäfte beschränkt, für die sie erteilt wurde.

Befugnisse und Grenzen

Obwohl die Handelsvollmacht umfangreiche Befugnisse bietet, gibt es bestimmte Grenzen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel kann ein Handlungsbevollmächtigter keine neuen Prokuristen ernennen oder das Handelsgewerbe verkaufen. Ebenso kann ein Prokurist ohne zusätzliche Befugnisse keine Grundstücke veräußern oder belasten.

Fazit

Die Handelsvollmacht ist ein wesentliches Instrument im Geschäftsleben, das Flexibilität und Effizienz in der Geschäftsführung ermöglicht. Durch das Verständnis der verschiedenen Arten von Handelsvollmachten und deren Umfang können Unternehmer sicherstellen, dass ihre Geschäfte reibungslos und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen geführt werden. Notar Andreas Stamm steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Erteilung und Gestaltung von Handelsvollmachten zu beraten und zu unterstützen.