Güterstand

Der Güterstand regelt die Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. In Deutschland gibt es drei Hauptformen des Güterstands: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Jeder dieser Güterstände hat spezifische Regeln, die im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners gelten. Dieser Artikel, präsentiert von Notar Andreas Stamm, zielt darauf ab, Ihnen ein klares Verständnis dieser Konzepte zu vermitteln.

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Standardgüterstand in Deutschland, sofern die Ehepartner keinen anderen Güterstand im Ehevertrag vereinbart haben. Unter diesem Güterstand bleibt das Vermögen der Ehepartner während der Ehe getrennt. Im Falle einer Scheidung oder des Todes eines Partners wird jedoch der während der Ehe erzielte Zugewinn (d.h. die Vermögenssteigerung) zwischen den Partnern aufgeteilt.

  • Zugewinnausgleich: Bei einer Scheidung wird der Zugewinn, also der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt, für jeden Partner getrennt ermittelt und gegenübergestellt. Sofern sich bei einem Ehegatten ein höherer Zugewinn ergibt, wird dieser zwischen den Ehegatten hälftig aufgeteilt.
  • BGB: Die Regelungen zur Zugewinngemeinschaft sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.

Gütertrennung

Die Gütertrennung ist eine Vereinbarung, die vor oder während der Ehe getroffen werden kann. Unter diesem Güterstand gibt es keine Vermögensgemeinschaft zwischen den Ehegatten; jeder Partner verwaltet sein eigenes Vermögen unabhängig und ist allein dafür verantwortlich. Im Falle einer Scheidung findet kein Zugewinnausgleich statt, da jeder Partner sein eigenes Vermögen behält.

  • Ehevertrag: Die Gütertrennung muss durch einen Ehevertrag festgelegt werden.
  • Vermögensunabhängigkeit: Jeder Ehepartner bleibt rechtlich unabhängig und behält die Kontrolle über sein eigenes Vermögen.

Gütergemeinschaft

Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen der Ehepartner zu einem gemeinsamen Vermögen (Gesamtgut) zusammengelegt. Dies umfasst sowohl das Vermögen, das die Partner in die Ehe einbringen, als auch das, was sie während der Ehe erwerben. Im Falle einer Scheidung wird das Gesamtgut zwischen den Partnern aufgeteilt.

  • Gesamtgut: Das gemeinsame Vermögen der Ehepartner, das sowohl das Anfangsvermögen als auch während der Ehe erworbene Vermögenswerte umfasst.
  • Ehevertrag: Auch die Gütergemeinschaft muss durch einen Ehevertrag vereinbart werden.

Wahl des Güterstands und Ehevertrag

Die Wahl des Güterstands ist eine wichtige Entscheidung für Ehepartner, da sie erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben kann. Ein Ehevertrag ist ein wirksames Instrument, um den Güterstand zu wählen, der am besten zu den individuellen Bedürfnissen und Umständen der Ehepartner passt. Es ist ratsam, einen erfahrenen Notar wie Andreas Stamm zu konsultieren, um sicherzustellen, dass der Ehevertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Interessen beider Partner schützt.

Wichtige Überlegungen

Bei der Wahl des Güterstands sollten Ehepartner folgende Punkte berücksichtigen:

  • Vermögensschutz: Welcher Güterstand bietet den besten Schutz für das individuelle Vermögen?
  • Zukunftsplanung: Wie wirkt sich der Güterstand auf die finanzielle Planung und Sicherheit im Alter oder im Falle einer Scheidung aus?
  • Erbschaftsfragen: Wie beeinflusst der Güterstand die Erbansprüche und die Aufteilung des Vermögens im Todesfall?

Die Wahl des richtigen Güterstands ist eine persönliche Entscheidung, die sorgfältig getroffen werden sollte. Notar Andreas Stamm steht Ihnen zur Verfügung, um Sie durch diesen Prozess zu führen und sicherzustellen, dass Ihre finanziellen Interessen und die Ihrer Familie geschützt sind.

Wenn Sie mehr über Güterstände erfahren möchten oder einen Termin mit Notar Andreas Stamm vereinbaren möchten, besuchen Sie bitte unsere Website oder kontaktieren Sie uns direkt. Wir sind hier, um Ihnen bei allen Fragen rund um das Güterrecht zu helfen.