Blogbeiträge: Erbrecht – Ehevertrag – Immobilienrecht – Beglaubigung – Testament
Tel.: +49 611 – 26 75 63 0 | Email: kanzlei@notar-stamm.de
Zu den zentralen Schwerpunkten der Tätigkeit des Notars gehört die Behandlung erbrechtlicher Sachverhalte. Auch wenn es um die einseitige Interessenwahrnehmung im Erbrecht geht, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt in erbrechtlichen Fragen gern zur Verfügung.
Ich berate Sie unabhängig davon, ob es bei Ihren Anliegen um mögliche Ansprüche als Erbe/Miterbe in einer Erbengemeinschaft, Pflichtteilsberechtigte(r), Vermächtnisnehmer oder Nießbrauchsberechtigte(r) geht. Dabei wird zunächst auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts eine gründliche individuelle Überprüfung der Rechtslage vorgenommen, um die oftmals rechtlich schwierigen Fragestellungen des Erbrechts zu klären. Dabei kommt den vom Erblasser etwa errichteten sog. letztwilligen Verfügungen besondere Bedeutung zu. Daneben ist immer auch das gesetzliche Erbrecht zu berücksichtigen. Unser Anliegen ist es, neben der Feststellung und Prüfung der bestehenden rechtlichen Ausgangssituation vorhandene Ansprüche bzw. die Abwehr von dritter Seite geltend gemachter Ansprüche möglichst kostengünstig und kurzfristig zu erreichen.
Sofern erforderlich vertreten wir Ihre erbrechtlichen Ansprüche außergerichtlich und in einem gerichtlichen Verfahren. Auch insoweit verfüge ich über langjährige Erfahrung und verfahrensrechtliches „know how“ als Anwalt zur Erreichung Ihres Klageziels. Vor einer Klageerhebung erörtern wir gemeinsam die Erfolgsaussichten und das im Einzelfall bestehende Prozess- und Kostenrisiko, damit Sie die Entscheidung über die Durchführung des Klageverfahrens auf der Grundlage einer möglichst aussagekräftigen Empfehlung treffen können.
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